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Tierschutzverein Partner Hund e.V
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Geschäftsordnung

Partner Hund e.V. - gegen Hundeelend

Inhalt

Der Verein gründete sich aus der Liebe zu den ältesten Haustieren des Menschen - den Hunden.

Der Zweck des Vereins ist, ausgesetzte, herrenlose oder misshandelte Hunde in privaten Pflegestellen unterzubringen und an geeignete Personen zu vermitteln. Der vermittelte Hund wird bei seinem neuen Halter von einem Mitglied besucht.

Der Verein bemüht sich, gemeinsam mit anderen Tierschützern und Tierschutzvereinen Netzwerke der Hilfe zu knüpfen, ohne die jeweilige Vereinsautonomie zu berühren.

Alle aktiven Vereinsmitglieder sind EHRENAMTLICH tätig, damit die Spenden und Mitgliedsbeiträge direkt für die tierärztliche Versorgung und die Pflege der Hunde eingesetzt werden können.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

Der Verein gibt Informationsschriften über die Arbeit des Vereins, die Vermeidung der Weitervermehrung von Hunden, über Fragen und Antworten der Hundehaltung, über die Zweckmäßigkeit der Tätowierung etc. heraus.

Mitgliedschaft         

Vereinsmitglieder können natürliche volljährige Personen, aber auch juristische Personen werden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Erlaubnis der Eltern.

Über Ihren schriftlichen Mitgliedsantrag entscheidet der Vorstand. Mit dem Beitritt wird die Satzung anerkannt. Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Austrittserklärung, Ausschluß aus dem Verein oder Tod.

Durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen Sie unsere Tätigkeit.

Pflegestellen zum Anfang der Seite

Ein ausgesetzter, herrenloser oder misshandelter Hund braucht möglichst sofort wieder eine Familie, in der der Hund "Hund" sein darf. Das Tier ist seinem neuen RUDEL dankbar. Oft haben die Hunde mehrfach den Besitzer gewechselt, wurden misshandelt, gequält oder nicht artgerecht gehalten. Die Pflegestelle sollte das Tier ganztags betreuen können.

Der Hund wird mindestens drei Tage in der Pflegestelle bleiben, damit Eigenarten, Neigungen etc. des Hundes festgestellt werden können. Diese Informationen sind für eine Weitervermittlung des Hundes sehr wichtig, damit der Hund möglichst die Leute findet, die er für den Rest seines Lebens mag.

Hat die Pflegestelle in diesen drei Tagen ihr Herz an das Tier verloren, so kann sie den Hund übereignet bekommen. Schließlich ist für den Hund ein Halterwechsel nicht einfach. Hunde sind eben GEWOHNHEITSTIERE.

Die Pflegestelle hat ein Entscheidungsrecht, wenn ein Interessent für das Tier kommt. Die Pflegestelle kennt den Hund und kann beurteilen, ob Mensch und Tier sich mögen und miteinander leben wollen.

Die Tiere dürfen allerdings nicht mitgegeben werden - doch dazu später.

Der Verein erhält Futterspenden, die den Pflegestellen zur Verfügung gestellt werden. Mitunter ist spezielles Futter erforderlich (z.B. für Welpen). Nach Absprachen mit der Pflegestellen-Betreuung darf dies gegen Quittung gekauft werden.

Die Pflegestelle erhält eine Liste der Tierärzte, die mit dem Verein zusammenarbeiten. Sollte der Hund krank werden, so kann die Pflegestelle nach Rücksprache mit der Pflegestellen-Betreuung gegen Vorlage des Pflegevertrages den Hund behandeln lassen. Der Tierarzt rechnet die Behandlung mit dem Verein ab.

Sollte die Pflegestelle keine Möglichkeit haben, selbst einen Besuch beim Tierarzt zu machen, so kann die Pflegestellen-Betreuung einen ehrenamtlichen Fahrdienst organisieren.

Die Pflegestellen-Betreuung ist über den Gesundheitszustand des Hundes zu informieren, damit über eine Weitervermittlung des Hundes entschieden werden kann.

Vermittlung zum Anfang der Seite

Die Vermittlung ist bemüht, für jedes zu vermittelnde Tier ein passendes Zuhause zu finden. Hierzu werden Anzeigen in Zeitungen etc. aufgegeben.

Die Vermittlung erhält ihre Informationen über den Hund aus der Pflegestelle oder vom ehemaligen Besitzer.

Durch die Satzung und die ehrenamtliche Tätigkeit der Mitglieder können wir nur Hunde aus Notsituationen übernehmen. Die Not eines Hundes lässt sich nicht immer sofort erkennen. Daher werden ein bis zwei Mitglieder das Tier ansehen, beurteilen und dann auch kostenlos übernehmen.

Nach der Aufnahme wird der Hund in die Pflegestelle transportiert. Mitunter besteht die Möglichkeit, dass der Hund bis zur Weitervermittlung beim ehemaligen Besitzer bleibt.

Die Vermittlung überlässt dem Interessenten die Rufnummer der Pflegestelle. Der Interessent vereinbart einen Termin mit der Pflegestelle, um den Hund zu erleben. Sollten Mensch und Hund sich mögen, so wird ein Fahrdienst organisiert, der den Hund zu seinem neuen Besitzer fährt. Dieser Fahrdienst wird von einem ehrenamtlich tätigen Mitglied ausgeübt, der mit dem neuen Halter gegen eine Schutzgebühr für das Tier einen Übereignungsvertrag abschließt.

Selbstverständlich kann eine Pflegestelle, die auch Mitglied ist, den Hund selbst in sein neues Zuhause begleiten.

Dem neuen Halter steht der Verein nun für Fragen rund um das neue Haustier zur Verfügung.

Verträge zum Anfang der Seite

Wird ein Hund von dem Verein übernommen, so wird ein Übernahme-Vertrag gemacht. Die Pflegestelle erhält einen Pflegestellen-Vertrag. Mit dem neuen Besitzer wird ein Übereignungs-Vertrag abgeschlossen.

a) Übernahmevertrag

In diesem Vertrag werden erste Infos über den Hund aufgenommen. Z.B. Rasse, Farbe, Größe, bekannte Eigenschaften etc. Dieser Vertrag wird auch mit dem Finder des ausgesetzten Hundes abgeschlossen. Der Verein übernimmt den Hund kostenlos.

b) Pflegevertrag

Die Daten des Übernahmevertrages werden in den Pflegevertrag übernommen. Der Pflegevertrag ist Grundlage für die Behandlung des Tieres beim Tierarzt. Für einen Pflegehund ist keine Hundesteuer zu entrichten. Oft sind Nachbarn gegenüber einem Pflegehund verständnisvoller, da er ja nur zur Pflege in der Hausgemeinschaft bleibt.

c) Übereignungsvertrag

In dem Übereignungsvertrag erscheinen die aktuellen Infos über den Hund. Vertragsbestandteil ist die Rückseite des Vertrages mit Informationen über Vermeidung der Weitervermehrung und die Tätowierung von Hunden.

Mitunter kann der neue Halter trotz Bemühungen seinerseits dem Hund kein dauerhaftes Heim bieten. Der Verein bietet dem Halter dann zwei Möglichkeiten an:

1. Der Verein übernimmt den Hund kostenlos und bemüht sich um ein neues Heim für den Hund;

2. Der Halter weiß selbst ein neues Zuhause für das Tier.

In diesem Fall ist der Halter verpflichtet, dem Verein Mitteilung über den neuen Aufenthaltsort des Hundes zu machen und den Mitgliedern des Vereins das Besucherrecht zu ermöglichen. Bei der Gestaltung dieses Vertrages ist der Verein gern behilflich. Leider müssen wir bei Nichteinhaltung der Mitteilungspflicht auf einer Vertragsstrafe bestehen.

Besuche

Der Hund wird bei seinem neuen Halter von einem Mitglied besucht.

Das Mitglied meldet sich an, um einen Termin zu vereinbaren. Vorort können die Mitglieder mit Rat und Tat dem Halter zur Seite stehen. Das besuchende Mitglied fertigt ein Besuchsprotokoll an. So ergänzen sich die Daten über das Tier. Sollte der neue Halter nicht das vertraglich vereinbarte Besuchsrecht einräumen, so wird eine Vertragsstrafe fällig.

Mitgliedsbeitrag

Der Verein finanziert sich hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Mitgliederversammlung hat folgende Beiträge beschlossen:

  • Jahresbeitrag aktive / passive Mitglieder EUR 30,68 (vorher 60,00 DM)

  • Jahresbeitrag sozial schwache aktive / passive Mitglieder EUR 15,34 (vorher 30,00 DM)

  • Kinder / Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr beitragsfrei

    Sowohl Vorstand als auch die Mitgliederversammlung können Ehrenmitglieder ernennen, die keinen Beitrag zu entrichten haben und bei der Mitgliederversammlung stimmberechtigt sind.

    Schutzgebühr zum Anfang der Seite

    Die Mitgliederversammlung hat eine Schutzgebühr von 132,94 EUR (vorher 260,00 DM) beschlossen.

    Wir wollen verhindern, dass mit unseren Tieren nicht artgerecht umgegangen wird (Tierversuche etc.). Ausgesetzte, herrenlose oder misshandelte Hunde sind oft krank und brauchen tierärztliche Versorgung.

    Alle zu vermittelnden Hunde sind geimpft.

    Diese Kosten können durch die Schutzgebühr allein nicht aufgefangen werden.

    Passive Mitgliedschaft

    Durch Ihren Mitgliedsbeitrag können Sie uns helfen, großen und kleinen Hundepersönlichkeiten den Weg zur Gesundheit und in ein lebenslanges Zuhause zu ermöglichen.

    Aktive Mitgliedschaft

    Durch aktive Mitgliedschaft besteht die Möglichkeit, den Weg eines Hundes von der Übernahme der Pflegestelle bis zum Besuchstermin beim neuen Halter zu begleiten. Zu sehen, wie eine arme Hundeseele aufblüht und wieder Hund wird, ist für jedes aktive Mitglied eine Bereicherung.

    Um vielen Hunden helfen zu können, benötigen wir ehrenamtlich aktiv tätige Mitglieder im Bereich Fahrdienst, Wahrnehmung von Besuchen, Bereitschaft als Pflegestelle einen Hund vorübergehend zu versorgen, Verteilung von Info-Material über den Verein, Aufruf zu Futterspenden etc.

    Sonstiges zum Anfang der Seite

    Der Verein ist durch das Finanzamt als gemeinnütziger Verein anerkannt worden.

    Bei höheren Spenden stellen wir Ihnen gern eine Spendenquittung aus.

    Zu unserem monatlichen Treffen sind Mitglieder und Interessenten des Vereins herzlich eingeladen. Hier können Fragen und Anregungen besprochen und aktives Vereinsleben in zwangloser Atmosphäre mitgestaltet werden.

    Ort und Termin des Treffens entnehmen Sie bitte der beigefügten Kurzmitteilung.

    Für Ihr Interesse am Verein bedanken sich alle in Not geratenen Hunde.

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    Geschäftsordnung zur Ansicht im PDF-Format

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